Die Link-Sammlung www.Mietspiegeltabellen.de läuft nun seit Oktober 2006 und wird von einschlägigen Kreisen mit großem Wohlwollen aufgenommen. Wir bekommen viele positive Rückmeldungen und freuen uns über jede Information über veraltete Links, fehlende Links oder defekte Links. So ein Projekt kann nur dann aktuell sein, wenn es permanent gepflegt wird. Wir hoffen da auf die Mithilfe der gesamten Internetgemeinde. Diese Datenbank ist nicht kommerziell und wird ohne Werbung, Banner oder Popups auskommen.
Uns hat bei unserer täglichen Arbeit gestört, dass wir immer wieder mühsam nach den jeweils aktuellen Mietspiegeln suchen mussten. Als hoch-qualifizierte überregional tätige Sachverständige müssen wir häufig die tatsächlich gezahlte Miete, die uns ein Eigentümer mitteilt und die aktuelle Angebotsmiete, die wir aus verschiedenen Quellen vor Ort recherchieren mit den Mietspiegelwerten abgleichen, die bekanntlich wegen der Kappungsgrenze den Spielraum nach oben begrenzen und faktisch auch dämpfend auf die nachhaltige Miete wirken, denn als Vermieter kann man Mieterhöhungen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchsetzen. Insofern ist es schon wichtig, zu wissen, ob es im betreffenden Ort einen Mietspiegel gibt, ob dieser noch gültig ist oder wegen Zeitablauf (2 Jahre) nur noch deklaratorischen Charakter hat. In der Vergangenheit konnte man im Internet über Goggle.de gefundenen Linksammlungen vertrauen - in letzter Zeit musste man aber feststellen, daß deren Sammlungen unvollständig, veraltet und ungepflegt waren. Und wer schon mal die einzelnen Fundstellen bei Google nacheinander aufgerufen hat, wird feststellen, daß viele Links eben nicht zum gesuchten Mietspiegel der jeweiligen Stadt führen, sondern zu Amazon, zu kostenpflichtigen Datenhändlern und anderen Glücksrittern. Daneben erstellen wir immer mehr Gutachten für Gewerbeimmobilien und da wird die Informationslage noch dünner.
Wir haben deshalb begonnen die Informationen, die wir bereits gesammelt hatten, zu systematisieren und haben ein möglichst einfach zu erstellendes und zu wartendes HTML-Konzept geschaffen und mit einem kleinen Tool für die schnelle Suche ausgestattet. Mit PHP oder einer angeschlosenen Server-Datenbank wäre das sicher schöner und professioneller umgesetzt worden. Die Datenmenge ist ja auch noch überschaubar. Auf Werbung wird bewusst verzichtet.
Da uns die meisten Mietspiegel aus NRW bekannt waren, haben wir sämtliche Städte und Kreise in NRW nach Regierungsbezirken und Kreisen geordnet in einzelnen Dateien zusammengefasst. Für die übrigen Gebiete Deutschlands gibt es weitere Dateien, sortiert nach Bundesländern für den Westen, den Süden und den Osten. Jede Datei hat eine Kopfzeile mit den Länder-Kürzeln, über die man kreuz und quer durch ganz Deutschland klicken kann. Daneben gibt es zwei alphabetische Such-Listen, in denen sämtliche Städte NRW's und alle Städte der anderen Bundesländer aufgelistet sind, die einen Mietspiegel haben, Stadt auswählen und anklicken und man landet im Bundesland oder Landkreis, in dem die Stadt liegt. In NRW sind 431 Städte und Gemeinden erfasst, allerdings haben nur etwa die Hälfte nach den bisherigen Recherchen einen Mietspiegel. Für die anderen Bundesländer sind zusammen 569 Städte und Gemeinden mit Mietspiegeln erfasst. Das sind zusammen (Stand Anfang April 2009) bereits über 1.000 Städte und Gemeinden. Es gibt in Deutschland allerdings über 12.000 Städte und Gemeinden. Deshalb ist nicht bekannt, wie viele noch fehlen. Aber mit Ihrer Hilfe werden wir bestimmt eine fast 100 %ige Abdeckung im Laufe der Zeit hinbekommen. Dafür danken wir Ihnen bereits heute.
Wer genauere Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete (oüVM) im Großraum Köln sucht, darf sich gerne an uns wenden. Wir sind in der Lage auch für Einfamilienhäuser, Klein- oder Großwohnungen und für alle gängigen Wohnungen die konkrete oüVM im Rahmen eines Sachverständigen-Gutachtens zum Zweck der Erhöhung gemäß § 558 BGB zu bescheinigen.
Die Informationen sind getrennt für Wohnungsmietspiegel und für Gewerbemietspiegel vorhanden. Auf die Differenzierung zwischen «Konsenzmietspiegeln» und «qualifizierten Mietspiegeln» hatten wir zunächst bewusst verzichtet. Zwischenzeitlich sind jedoch qualifizierte Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB in der Tabelle hellgrün unterlegt und einfache Mietspiegel im Sinne des § 558c BGB in der Tabelle blassgelb unterlegt. Es gibt auch noch eine Reihe von Mietspiegeln, für die die Qualität unbekannt ist. Diese sind weiß unterlegt. Sofern Qualifizierte Mietspiegel nicht offiziell fortgeschrieben wurden, können sie nach 2 Jahren nur noch als einfache Mietspiegel genutzt werden. Sie werden dann nur noch blassgelb unterlegt dargestellt. Deshalb haben wir das jeweilige Herausgabedatum aufgenommen. So weiß man sofort, ob die Daten noch aktuell sind.
Bei den Gewerbemieten - aber zwischenzeitlich auch in Städten, die keinen eigenen Mietspiegel haben, bzw. zusätzlich zum Mietspiegel, haben wir auch Links auf Anbieter gelegt, die weniger differenzierte Daten liefern, wie z.B. den IVD
, denn häufig ist eine allgemeinere Information immer noch besser, als gar keine Information.
In vielen Fällen liefern auch die Gutachterausschüsse (zumindest in NRW und Niedersachsen) in ihren jährlichen Marktberichten Mietspiegel sowie Informationen über das regionale Mietniveau für Gewerbeimmobilien. Dort, wo derartige Informationen vorliegen, haben wir dies mit dem Logo
ebenfalls bei den Städten oder Kreisen vermerkt und einen Link auf die Internet-Adresse des zuständigen Gutachterausschusses gelegt.
Eine weitere Institution, die sich seit vielen Jahren intensiv um den Wohnungsmarkt bemüht, sei hier besonders erwähnt. Die WfA, eine Abteilung der NRW Bank, untersucht die Entwicklung des nordrheinwestfälischen Wohnungsmarkts, insbesondere auch des öffentlich geförderten Wohnungsmarkts im Auftrag der Landesregierung und bringt quartalsweise einen aktuellen Wohnungsmarktbericht heraus. Diese Analysen und Berichte stehen allen über das Portal
http://www.nrwbank.de/de/index.html und
http://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/index.html zum Download bereit.
Damit der Nutzen für die Internetgemeinde noch größer wird, würden wir uns insbesondere dort über Informationen freuen, wo kein aktueller Mietspiegel-Link existiert, wenn örtliche Marktteilnehmer - seien es Makler oder Wohnungsämter - Mietervereine oder Haus- und Grundbesitzer-Vereine - uns darüber informieren, welche Daten sie verwenden, ob sie z.B. den Mietspiegel einer benachbarten Gemeinde, ggf. mit Abschlägen oder 1:1, verwenden usw. Wenn sich eine Stadt auf den Mietspiegel einer angrenzenden Stadt bezieht, haben wir auf den Link einen Hinweis gelegt, der die individuelle Handhabung erläutert. Diese Informationen haben wir durch Befragungen bei den Städten und/oder veröffentlichten Hinweisen in den Mietspiegeln erhoben.
Wenn Sie einen konstruktiven Verbesserungsvorschlag haben, oder andere gute Ideen haben, die Sie uns zukommen lassen wollen, dann danken wir Ihnen bereits jetzt sehr herzlich dafür. Nichts ist so gut, daß es nicht noch verbessert werden kann.
Da Sachverständige gelegentlich auch Gutachten für lange vergangene Stichtage erstellen müssen, denken wir derzeit darüber nach, auch historische Mietspiegel anzubieten. Wir bitten deshalb jeden um Übersendung seiner noch im Archiv lagernden Mietspiegel. Wir stellen diese dann (nach Klärung des Copyrights) ebenfalls allen Interessierten zur Verfügung.
Der Betreiber dieser Sammlung übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die angebotene Information.
Verantwortlich im Sinne des Teledienstegesetzes und Betreiber dieser Link-Sammlung ist:
(©) Rolf Schubert - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke durch die IHK zu Köln.
Rolf Schubert & Kollegen, Sachverständige Immobilienbewertung,
Baptiststraße 27 - 50769 Köln
Tel: 0221/7409464 - Fax: 0221/7409471 - e mail:
rolf.schubert@netcologne.de
www.ImmoWert-RS.com
Zuletzt aktualisiert am 09-05-2016.